Hans Asmussen

Aus Romano-Guardini-Handbuch

Hans Christian Asmussen (1898-1968) war ein deutscher lutherischer Theologe und evangelischer Pfarrer

Biographie

  • Einsatz als Frontsoldat im Ersten Weltkrieg
  • 1919-1921 Studium der Evangelischen Theologie an den Universitäten Kiel und Tübingen
  • anschließend Vikar und später Hilfsgeistlicher am Diakonissenhaus in Flensburg.
  • 1925 Pfarrer an der St.-Remigius-Kirche in Albersdorf
  • 1932 Wechsel auf die 2. Pfarrstelle der Hauptkirche St. Trinitatis in Altona (resigniert vom Erfolg der NSDAP in Albersdorf)
  • 11. Januar 1933 Wort und Bekenntnis Altonaer Pastoren in der Not und Verwirrung des öffentlichen Lebens als einer der Hauptautoren (Altonaer Bekenntnis nach sogenanntem Altonaer Blutsonntag im Juli 1932, bei dem 18 Personen bei Straßenkämpfen zwischen SA, Kommunisten und preußischer Polizei ums Leben gekommen waren)
  • seit 1933 nach dem Sieg der Deutschen Christen bei den Kirchenwahlen 1933 in der schleswig-holsteinischen Landeskirche: führende Rolle in der Bekennenden Kirche
  • 1933 Suspendierung
  • 1934 vorzeitiger Ruhestand; Umzug nach Berlin; dort führende Aufgaben in dem im September 1933 gegründeten Pfarrernotbund und der daraus entstandenen Bekennenden Kirche; Mitglied im Reichsbruderrat der BK; gemeinsam mit Karl Barth und Thomas Breit Konzeption der Barmer Theologische Erklärung; Einbringungsreferat bei der ersten Barmer Bekenntnissynode 1934
  • 1935 Gründer und erster Leiter der am 1. November 1935 eröffneten und am selben Tage verbotenen Kirchlichen Hochschule Berlin-Dahlem (Dozent für Praktische Theologie); Tätigkeit auch nach dem August 1937, als der sogenannte Himmler-Erlass der Bekennenden Kirche jedwede Ausbildung und Prüfung junger Theologe
  • Frühjahr 1936 Mitunterzeichner der Denkschrift der Deutschen Evangelischen Kirche
  • 1937 Trauergottesdienst für den am 19. Februar 1937 im KZ Sachsenhausen ermordeten Kanzleivorsteher und juristischen Berater der Vorläufigen Kirchenleitung Friedrich Weißler
  • bis 1941 Mitglied des Dozentenkreises und des Prüfungsgremiums, das unter dem Vorsitz von Martin Albertz theologische Kandidaten examinierte; daneben Pfarrer in Berlin-Lichterfelde.
  • 1939 reichsweites Rede- und Predigtverbot
  • Mai 1941 Verhaftung (zusammen mit Albertz, Günther Dehn und Vikarin Elisabeth Grauer)
  • 22. Dezember 1941 Verurteilung zu einer Haftstrafe durch das Berliner Sondergericht I im sogenannten Prüfungsprozeß
  • 1943 Wechsel in die württembergische Landeskirche (von Bischof Theophil Wurm geholt)
  • 1945 Vorsitzender des Bruderrats der EKD
  • August 1945 Wahl in den Rat der entstehenden Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Kirchenführerkonferenz in Treysa; Bestimmung zum Leiter der Kirchenkanzlei, die er an seinem Wohnort Schwäbisch Gmünd aufbaute
  • Mitwirkung am Stuttgarter Schuldbekenntnis (gemeinsam mit mit Martin Niemöller konzipiert), das am 19. Oktober 1945 in Stuttgart vom Rat der EKD verabschiedet wurde.
  • 1948 nach zunehmenden Auseinandersetzungen mit Wurm und Karl Barth: Entbindung vom Amt als Präsident der Kirchenkanzlei (er wurde auch nicht wieder in den Rat der EKD gewählt)
  • 1949-1955 Propst in Kiel
  • Mitglied der CDU und Befürworter der atomaren Bewaffnung im Arsenal der NATO-Staaten
  • Engagement für die Ökumene; starke Annäherung an die römisch-katholischen Kirche (im Rahmen der Hochkirchlichen Bewegung).

Biographische Beziehung zu Guardini

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