Johannes Peter Junglas

Aus Romano-Guardini-Handbuch

Johannes Peter Junglas (1876-1937), Pfarrer und von 1922 bis 1937 ordentlicher Professor für Dogmatik an der Katholischen Fakultät der Universität Bonn.

Biographie

  • 1900 Priesterweihe, dann Kaplan in Koblenz bis 1904
  • 1904-1907 Beurlaubung
  • 1907-1922 Studienrat am Realgymnasium in Koblenz und Bonn
  • 1922-1937 Professor für Dogmatik, daher verantwortlicher Lehrstuhlinhaber für die Habilitationsschrift Guardinis. Referent der Habilitationsschrift war aber noch Gerhard Esser (1860-1923), bis 1922 Professor für Dogmatik in Bonn.

Quellen und Archivalien

  • Vgl. zum Vorgang Guardini, Stationen und Rückblicke/Berichte über mein Leben, S. 31 über die Wahl des Habilitationsortes und -faches: "Das schien auch dadurch nahegelegt, daß der dortige Ordinarius für Dogmatik, Prof. Esser, sehr leidend war, und man damit rechnete, er würde die Lehrtätigkeit in absehbarer Zeit niederlegen." - S. 35f.: "Wie die Sache im Falle der Erledigung des Esser’schen Lehrstuhls gegangen wäre, sollte sich aber nicht entscheiden, denn ich wurde auf einen anderen Weg gerufen."
  • Dass der Lehrstuhl Essers aber bereits 1922 erledigt war, war ihm 1943/45 nicht mehr ganz bewußt, später aber erinnerte er sich doch, dass Junglas der unterzeichnende Referent war. Denn als sich Werner Dettloff 1962 anbot, Guardinis Habilitationsschrift zu veröffentlichen, schrieb er an Ludwig Hödl, den zuständigen Dekan der Katholisch-theologischen Fakultät der Universität Bonn, dass er im Jahre 1922 in der dortigen theologischen Fakultät bei Junglas für systematische Theologie habilitiert habe. Die Arbeit wurde in einigen maschinengeschriebenen Exemplaren eingereicht. Das eigene korrigierte Exemplar sei mittlerweile verloren gegangen, so dass er nur noch einen unkorrigierten Durschlag besitze, der aber noch Mängel aufweise. Bisher habe das keine Bedeutung gehabt, doch durch den Plan der Veröffentlichung bitte er jetzt um eines der korrigierten Exemplare, sofern diese in Bonn im Krieg nicht zerstört wurde. (vgl. BSB Ana 342 - B12/025-1: Brief von Guardini an Hödl, o. O. [München] vom 02.08.1962, bislang unveröffentlicht und nicht ausgewertet).

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