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* Bisher überwiegend Übertragung und Aktualisierung früherer Forschungsarbeiten im Rahmen der geplanten, aber nicht realisierten Doktorarbeit sowie im Rahmen von Vortragstätigkeit, siehe unter anderem: [[Romano Guardini und Martin Heidegger]], [[Fritz Leist und Willi Graf]] (Guardinis Einfluss auf die Quickborn-Jungenschaft und die Weiße Rose), [[Romano Guardini und die Familie Kuhn]], [[Burg oder Bund? Burg Rothenfels und der Quickborn-Älterenbund im Dritten Reich]].
=== 2025 ===
* Bisher überwiegend Übertragung und Aktualisierung früherer Forschungsarbeiten im Rahmen der geplanten, aber nicht realisierten Doktorarbeit sowie im Rahmen von Vortragstätigkeiten, siehe unter anderem:
** seit Januar 2025: '''[[Romano Guardini und Martin Heidegger]]''',
** seit Januar 2025: '''[[Romano Guardini und die Familie Kuhn]]''',  
** seit März 2025: '''[[Fritz Leist und Willi Graf]]''' (Guardinis Einfluss auf die Quickborn-Jungenschaft und die Weiße Rose),
** seit März 2025: '''[[Burg oder Bund? Burg Rothenfels und der Quickborn-Älterenbund im Dritten Reich]]''',
** seit Juni 2025: '''[[Romano Guardini und Mainz]]'''
* 31. Mai 2025: Neuaufnahme in die Primärbibliographie: '''[[Brief an Lucio Caruso vom 18. September 1963]]'''. Der 1964 im deutschen Original und in italienischer Übersetzung erschienene Brief nimmt kritisch Stellung zum Textbuch für den Film "Il vangelo secondo Matteo" von Pasolini. Er wurde bisher, obwohl noch zu Guardinis Lebzeiten veröffentlicht, in der Guardini-Forschung kaum rezipiert und nicht in der Primärbibliographie geführt.
* Seit Sommer 2025 bearbeite ich auf Bitte der Enkelin bzw. Tochter den '''Buch-, Korrespondenz- und Typoskript-Nachlass''' von [[Felix Messerschmid]] und [[Ulrich Messerschmid]] (1934-2022). Nach dem Tod von Felix Messerschmid im Jahr 1981 hatte dessen Sohn Ulrich Messerschmid 1983/84 den offensichtlich Guardini-bezogenenen Nachlass seines Vaters an das neu errichtete Guardini-Archiv in der Katholischen Akademie in Bayern übergeben. Einige darin noch liegende Korrespondenz Guardinis wurde von Akademiedirektor [[Franz Henrich]] nach Einsichtnahme durch die Guardini-Biographin [[Hanna-Barbara Gerl]] in zu den Korrespondenzen in der Bayerischen Staatsbibliothek weitergeben und dort mit einem Sperrvermerk versehen, der erst im Zuge des Seligsprechungsverfahrens für Romano Guardini aufgehoben wurde. Wie bei so umfangreichen Nachlässen aus intakten Wohnungen zu erwarten, finden sich nun aber im eigentlichen Nachlass von Felix Messerschmid so wie im Nachlass seines Sohnes Ulrich an verschiedenen Stellen doch noch Guardini-relevante Materialien. Neben autographisch gewidmeten Büchern handelt es sich dabei vor allem noch um einige Briefe und Typoskripte Guardinis an Felix Messerschmid sowie um Archivalien und Korrespondenzen von Felix Messerschmid über Guardini und seine Bezüge zum Quickborn, zur Burg Rothenfels und zur [[Akademie für politische Bildung]] in Tutzing.
* 15. Oktober: Neuaufnahme in die Primärbibliographie: '''[[Brief an Manfred Hörhammer (1931)]]''' (publiziert 2016)
* im November 2025: Dokumentation '''[[Romano Guardini und Thomas Mann]]'''. Im Zuge einer Anfrage hat sich in diesem Zusammenhang ergeben, dass der bei den Salzburger Hochschulwochen 1951 gehaltene Vortrag "Der Mythos und die Wahrheit der Offenbarung" stärker von der erstmals 1950 in Paris gehaltenen und im gleichen Jahr noch in den [[Frankfurter Hefte]]n gedruckten Fassung abweicht, so dass die "Salzburger Fassung" zumindest als teilweise unveröffentlicht gelten muss.

Aktuelle Version vom 3. Dezember 2025, 12:02 Uhr

2025

  • Bisher überwiegend Übertragung und Aktualisierung früherer Forschungsarbeiten im Rahmen der geplanten, aber nicht realisierten Doktorarbeit sowie im Rahmen von Vortragstätigkeiten, siehe unter anderem:
  • 31. Mai 2025: Neuaufnahme in die Primärbibliographie: Brief an Lucio Caruso vom 18. September 1963. Der 1964 im deutschen Original und in italienischer Übersetzung erschienene Brief nimmt kritisch Stellung zum Textbuch für den Film "Il vangelo secondo Matteo" von Pasolini. Er wurde bisher, obwohl noch zu Guardinis Lebzeiten veröffentlicht, in der Guardini-Forschung kaum rezipiert und nicht in der Primärbibliographie geführt.
  • Seit Sommer 2025 bearbeite ich auf Bitte der Enkelin bzw. Tochter den Buch-, Korrespondenz- und Typoskript-Nachlass von Felix Messerschmid und Ulrich Messerschmid (1934-2022). Nach dem Tod von Felix Messerschmid im Jahr 1981 hatte dessen Sohn Ulrich Messerschmid 1983/84 den offensichtlich Guardini-bezogenenen Nachlass seines Vaters an das neu errichtete Guardini-Archiv in der Katholischen Akademie in Bayern übergeben. Einige darin noch liegende Korrespondenz Guardinis wurde von Akademiedirektor Franz Henrich nach Einsichtnahme durch die Guardini-Biographin Hanna-Barbara Gerl in zu den Korrespondenzen in der Bayerischen Staatsbibliothek weitergeben und dort mit einem Sperrvermerk versehen, der erst im Zuge des Seligsprechungsverfahrens für Romano Guardini aufgehoben wurde. Wie bei so umfangreichen Nachlässen aus intakten Wohnungen zu erwarten, finden sich nun aber im eigentlichen Nachlass von Felix Messerschmid so wie im Nachlass seines Sohnes Ulrich an verschiedenen Stellen doch noch Guardini-relevante Materialien. Neben autographisch gewidmeten Büchern handelt es sich dabei vor allem noch um einige Briefe und Typoskripte Guardinis an Felix Messerschmid sowie um Archivalien und Korrespondenzen von Felix Messerschmid über Guardini und seine Bezüge zum Quickborn, zur Burg Rothenfels und zur Akademie für politische Bildung in Tutzing.
  • 15. Oktober: Neuaufnahme in die Primärbibliographie: Brief an Manfred Hörhammer (1931) (publiziert 2016)
  • im November 2025: Dokumentation Romano Guardini und Thomas Mann. Im Zuge einer Anfrage hat sich in diesem Zusammenhang ergeben, dass der bei den Salzburger Hochschulwochen 1951 gehaltene Vortrag "Der Mythos und die Wahrheit der Offenbarung" stärker von der erstmals 1950 in Paris gehaltenen und im gleichen Jahr noch in den Frankfurter Heften gedruckten Fassung abweicht, so dass die "Salzburger Fassung" zumindest als teilweise unveröffentlicht gelten muss.